Bedingungen mietweiser Überlassung
- Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. der angezeigten Bereitstellung (ohne Kraftstoff) an Abholer oder Frachtführer; es endigt mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung auf Vermieterlager, bei Buchung mit Personal bei Verlassen des Firmenstandortes und endet bei Rückkehr, jedoch nicht vor Ablauf notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeit.
- Versand ab und auf Vermietungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters, der auch Kosten besonderer Verpackung und gewünschter Versandart trägt.
- Mietentgelte sind zuzügl. MWST im Vertrag pro 8 Stunden festgelegt. Bei Überschreitung dieser Tagesarbeitszeit erfolgt Berechnung eines 2. Tages, bei mehr als 16 stündigem Arbeitstag eines 3.Tages. Rechnungen können auch für Teilfristen erstellt werden.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Säumnis wird Mieter mit Tagesbankzinsen belastet. Zusätzlichen Schaden trägt der Mieter gesondert. Fristlose Kündigung ist möglich und Fälligkeit aller Ansprüche des Vermieters tritt ein, wenn Mieter mit fälliger Zahlung länger als 10 Tage nicht begleicht oder fälligen Wechsel nicht einlöst oder Zahlungen einstellt. Bei entsprechender Mietdauer kann Vermieter Vorauszahlung bis zur Höhe von 5 Mietwochen fordern. Aufrechnung gegen Mietentgelt oder Nebenkosten ist ausgeschlossen.
- Verwendung der Mietsachen im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietvertrages seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an Vermieter ab und verpflichtet sich, Anschriften solcher Personen und Belege für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort dem Vermieter zu benennen. Abtretung hat zur Folge, dass der Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.
- Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort, bei Zahlung ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebene Rüge bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für Vertragsgebrauch. Schadenseintritt nach Übergabe hat Mieter sofort zu melden und soweit er den Schaden zu vertreten hat, sofort auf eigene Kosten zu beheben. Überbeansruchung ist unstatthaft. Wartung und Pflege, Beachtung der Betriebsanleitung, tägliche Ölstandkontrolle, Ölwechsel, Schmierung dringend geboten. Bei Reparatur nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zulässig. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle Risiken. Für etwaige in Ausfallzeiten der Geräte und Folgeschäden eintretende Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht.
- Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen bei Vermeidung kostenpflichtiger Instandsetzung. Erforderliche Fremdarbeit stellt Vermieter mit Aufschlag von 10% in Rechnung. Nach Wahl des Vermieters hat der Mieter auf seine Rechnung festgestellte Mängel im Einvernehmen mit dem Vermieter zu beheben. Pfändungen der Mietsache und ähnliche Hinwirkungen hat der Mieter sofort zu melden. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der Mieter Wertersatz zu leisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz weiter zu entrichten. Vermieter kann die Mietsache zur Geschäftszeit stets besichtigen.
- Lieferung von Waren, insbesondere von Ersatzteilen an den Mieter erfolgt nach Listenpreisen und obigen Bedingungen stets unter dem Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten.
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen nicht ausdrücklich befugter Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluss auf dir Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters bzw. Käufers: Würzburg. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können ist Würzburg Gerichtsort ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.
- Ergibt sich, dass das angemietete Gerät für den geplanten Einsatz nicht geeignet ist – mangelnde Reichweite, Arbeitshöhe oder dergleichen-, steht dem Vermieter gleichwohl der Mietzins für die gesamte vereinbarte Mietzeit zu.
- Die Maschinenbruchversicherung beträgt 5% des Nettogesamt Rechnungsbetrages. Im Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von mindestens 2500.-, bzw. fällig.
Sonderbedingungen Maschinenmiete gebucht mit Personal von MKVFranken GmbH:
Ergänzend zu obigen Bestimmungen gilt :
- Es gelten die AGB s der BSK (siehe unter www.mkvfranken.de)
- Für Absperrungen, verkehrsrechtliche Anordnungen etc. hat der Auftraggeber selbst zu sorgen. Werden gegen MKVFranken Strafen , Strafzettel oder ähnliches wegen mangelnder oder fehlender Verkehrssicherung ausgesprochen, so werden diese an den Auftraggeber zuzügl. 20% weiterverrechnet.
- Bei Montagearbeiten gilt: Sobald der Auftraggeber oder eine von Ihm bestimmte Person (Angestellte, Subunternehmer,….) das Lastgut berührt, tritt er in die Vollhaftung von etwaigen Schäden ein. (Am Lastgut, Umgebung sowie Maschine).
- Insbesondere gilt das für Forderungsansprüche Dritter an Leib und Leben sowie Sachschaden.
- Dasselbe gilt wenn der Auftraggeber seine eigenen Lastmittel, Sauganlagen etc. einsetzen will. Der Auftraggeber ist in diesem Fall auch für gültige UVV Prüfungen verantwortlich.
- Der unnötige Aufenthalt ist im Gefahren sowie Schwenkbereich streng untersagt.
- Abgerechnet wird nicht der gebuchte, sondern der tatsächliche Aufwand.
MKVFranken GmbH
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